Der Tinnitus führe zu deutlicher subjektiver Belästigung und werde – da durch den Alltagslärm häufig verdeckt, aber in Ruhe als störend empfunden – höchstens mittelgradig kompensiert und führe zu mittelgradigem Leidensdruck, womit gemäss Suva-Tabelle 13 für den Integritätsschaden bei Tinnitus eine Integritätseinbusse von 5 % resultiere. Die sowohl objektiv als auch subjektiv als mässig zu bezeichnenden Schwindelbeschwerden lösten gemäss Suva-Tabelle 14 für den Integritätsschaden bei Störungen des Gleichgewichtssystems eine Integritätseinbusse von 15 % aus. Gesamthaft ergebe sich daher auf dem ORL-Ge- biet eine Integritätseinbusse in Höhe von 35 % (VB 472 S. 4 f.).