3.1.1. In ihrem Bericht vom 10. Dezember 2018 diagnostizierte Versicherungsmedizinerin Dr. med. D., Fachärztin für Oto-Rhino-Laryngologie (ORL), gestützt auf die bei der Untersuchung der Beschwerdeführerin vom 13. November 2018 in ihrem Fachbereich erhobenen Befunde eine posttraumatische Anosmie, eine posttraumatische Innenohrschwerhörigkeit rechts, einen Tinnitus und eine posttraumatische Vestibulopathie bei Abduzensparese rechts (VB 472 S. 1). Der klinisch festgestellte Verlust des Riechvermögens ergebe gemäss Art. 36 Abs. 2 i.V.m. Anhang 3 UVV eine Integritätseinbusse von 15 %.