5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 22. September 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. -3- 2.3. Mit Replik vom 14. Dezember 2022 hielt die Beschwerdeführerin unter Einreichung eines weiteren medizinischen Berichts an ihren Rechtsbegehren fest. 2.4. Am 5. Januar 2023 stellte die Beschwerdeführerin nachstehende Anträge: "1. Das vorliegende Verfahren sei bis auf weiteres zu sistieren.