3. Der Beschwerdeführerin seien die notwendigen medizinischen Therapien (Physiotherapie viermal im Monat; Ergo-Handtherapien viermal im Monat; Psychotherapie zweimal im Monat; zweimal Hausarztbesuche pro Jahr; einmal pro Jahr neurologischer Verlaufsuntersuchung bei einem Neurologen nebst angepasster Medikation; etc.) zu gewähren. Weitergehende Anträge bleiben vorbehalten. 4. Die Beschwerdegegnerin habe der Beschwerdeführerin sämtliche zusätzlichen medizinischen Abklärungskosten durch Dr. C. zurückzuerstatten.