2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin am 12. August 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte die folgenden Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid der SUVA vom 30.06.2022 sei aufzuheben und der Einsprecherin sei eine UV-Rente aufgrund eines 100%igen IV- Grades zuzusprechen. 2. Der Beschwerdeführerin sei eine Integritätsentschädigung aufgrund mindestens 80%iger Integritätseinbusse zuzusprechen.