2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. Juni 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 11. August 2022 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung der SVA Aargau Invalidenversicherung vom 27. Juni 2022 ist aufzuheben. 2. Der zuzusprechende Assistenzbeitrag ist erneut zu prüfen und auf einen monatlichen Betrag von mindestens CHF 10'244.75 festzusetzen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -". 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 21. September 2022 die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: