Weder in der neurologischen noch in den weiteren Untersuchungen wurden in der Folge entsprechende Befunde erhoben (VB 379). In den Akten gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer in den knapp drei Jahren nach der Begutachtung bis zur Rückfallmeldung im Frühjahr 2021 an entsprechenden Beschwerden gelitten hätte. Im Gegenteil gab er am 5. März 2021 gegenüber dem zuständigen Mitarbeiter der Beschwerdegegnerin telefonisch gar selbst an, er habe (erst) "anfangs Jahr" starke Rückenschmerzen gehabt und deshalb Dr. med. C. aufgesucht (VB 500). - 10 -