Im Rahmen der Begutachtung der asim gab der Beschwerdeführer dann in der neurologischen Untersuchung vom 28. Juni 2018 an, nebst starken Abdominalschmerzen "an einem Punkt am Rücken in der Medianebene LWK 4/5 auch brennende Schmerzen" zu haben, hatte aber Mühe, diese zu beschreiben; ein Kribbeln, einen reissenden Schmerz, einen ziehenden Schmerz und auch einen Muskelkaterschmerz verneinte er (VB 379 S. 69). Weder in der neurologischen noch in den weiteren Untersuchungen wurden in der Folge entsprechende Befunde erhoben (VB 379).