5. 5.1. Die Beurteilung von Dr. med. D. beruht auf den medizinischen Akten betreffend die Behandlung nach dem Unfall und auf den aktuellen medizinischen Berichten, welche sowohl die klinischen als auch die bildgebend erhobenen Befunde im Bereich des Rückens umfassend dokumentieren. Seine Einschätzung, wonach die im März 2021 gemeldeten Rückenbeschwerden in keinem natürlichen Zusammenhang zum Unfall vom 18. April 2012 stehen, ist fundiert und schlüssig begründet und vermag ohne Weiteres zu überzeugen.