Im weiteren Verlauf habe der Beschwerdeführer immer wieder über ein rezidivierendes, thorakal betontes Panvertebralsyndrom mit pseudoradikulären Ausstrahlungen in beide Beine geklagt. Die Abklärungsuntersuchungen mit bildgebenden Verfahren hätten ausser spondylotischen Veränderungen in Bereich der BWS sowie einer geringen Facettengelenksarthrose im Bereich der LWS auf Höhe L4 bis S1 und einer Bogenschluss-Störung SWK1, keine wesentlichen degenerativen Veränderungen ergeben. Auch die MRI-Untersuchung des Abdomens habe, ausser einer Cholecystholithiasis, keine pathologischen intraabdominellen Befunde ergeben.