Er gab an, dass es beim Unfall vom 18. April 2012 auch zu einer "Kompression Kontusion der LWS" gekommen sei, weshalb der Beschwerdeführer seit dem Unfall auch an einem lumbovertebralen Syndrom, "d.h. vor allem Kreuzschmerzen mit Ausstrahlung in beide Beine, pseudoradikulär" leide. Im weiteren Verlauf habe der Beschwerdeführer immer wieder über ein rezidivierendes, thorakal betontes Panvertebralsyndrom mit pseudoradikulären Ausstrahlungen in beide Beine geklagt.