Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der SUVA." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 24. August 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Replik vom 19. September 2022 hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Rechtsbegehren fest. 2.4. Am 27. September 2022 beantragte er eine Verfahrenssistierung "bis zur Einreichung des Gegenbeweises" und stellte in Aussicht, "noch weitere zu erstellende Unterlagen zur Verfügung [zu] stellen". -4- 2.5. Mit Eingabe vom 29. September 2022 hielt die Beschwerdegegnerin am Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest.