4. Es sei der Einspracheentscheid vom 15.06.2022 aufzuheben und die Angelegenheit zur weiteren Abklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zudem versehen mit folgendem Verfahrensantrag: 5. Es sei dem Beschwerdeführer die vollumfängliche Akteneinsicht zu gewähren und ihm eine entsprechende Nachfrist zur Begründung anzusetzen, jedenfalls sei ein zweiter Schriftenwechsel anzusetzen. 6. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ihm in der Person des Unterzeichnenden einen unentgeltlichen Rechtsvertreter zuzustellen.