2. 2.1. Am 10. August 2022 erhob der Beschwerdeführer gegen diesen Entscheid fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Hauptantrag: 1. Es sei Ziff. 1 des Einspracheentscheids vom 15.06.2022 aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine Rente auf der Basis von mindestens 50% zu gewähren. 2. Es sei Ziff. 3 des Einspracheentscheids vom 15.06.2022 aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung zuzusprechen. 3. Es sei Ziff. 2 des Einspracheentscheids vom 15.06.2022 aufzuheben und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu gewähren. Eventualiter: