Gestützt auf das von dieser eingeholte polydisziplinäre Gutachten der asim, Basel, vom 14. September 2018 teilte sie dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 9. September 2019 den Fallabschluss per 1. Oktober 2019 mit. Mit Verfügung vom 19. September 2019 sprach sie ihm mit Wirkung ab 1. Oktober 2019 eine auf einem Invaliditätsgrad von 30 % beruhende Invalidenrente sowie eine Integritätsentschädigung für eine Integritätseinbusse von 10 % zu.