1.2. Am 24. Oktober 2014 meldete der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin Beschwerden im Bereich des Bauchs als Rückfall zum Unfall vom 18. April 2012. In der Folge erbrachte die Beschwerdegegnerin erneut vorübergehende Leistungen (Heilbehandlung/Taggeld). Im Rahmen ihrer weiteren Abklärungen zog sie unter anderem die Akten der IV-Stelle des Kantons Aargau bei. Gestützt auf das von dieser eingeholte polydisziplinäre Gutachten der asim, Basel, vom 14. September 2018 teilte sie dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 9. September 2019 den Fallabschluss per 1. Oktober 2019 mit.