Am 18. April 2012 wurde er, als er ein eingeklemmtes Blech lösen wollte, in einem Ofenentlader eingeklemmt, und verletzte sich dabei schwer. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten in der Folge ein stumpfes Abdominaltrauma mit Verbrennungen an Bauch, Rücken und Händen sowie – im Verlauf – eine Sepsis bei fibrinöser 4-Quadranten–Peritonitis bei kompletter Jejunum-Durchtrennung und eine posttraumatische Belastungsstörung. Die Beschwerdegegnerin anerkannte in der Folge ihre diesbezügliche Leistungspflicht und richtete ihm vorübergehende Leistungen aus. Mit Mitteilung vom 8. Juli 2014 stellte sie die Heilbehandlungs- sowie die Taggeldleistungen per 1. Juni 2014 ein.