So geht es in einer Vielzahl der Fälle darum, den Gesundheitszustand einer versicherten Person zu beurteilen. Da sodann insbesondere die Frage, ob eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorliegt, zu beurteilen war, beschränkte sich die Frage im Vorbescheidverfahren im Wesentlichen darauf, ob überhaupt ein Revisionsgrund vorliegt. Weiter ist zu beachten, dass die Aufgabe der Beurteilung der medizinischen Situation gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung allein Medizinern zukommt (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_760/2016 vom 3. März 2017 E. 4.2.1 und 8C_370/2010 vom 7. Februar 2011 E. 7.1).