E. 7.2 des Urteils des Bundesgerichts 8C_676/2015 vom 7. Juli 2016 sowie Urteile des Bundesgerichts 8C_559/2014 vom 29. Oktober 2014 E. 7.4.2 und 8C_323/2013 vom 15. Januar 2014 E. 5.2.2). Es ist davon auszugehen, dass eine derartige Unterstützung im vorliegenden Fall – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin (vgl. Beschwerde S. 4) – genügt hätte, da die massgebende Fragestellung eine ist, wie sie sich in unzähligen invalidenversicherungsrechtlichen Verfahren präsentiert. So geht es in einer Vielzahl der Fälle darum, den Gesundheitszustand einer versicherten Person zu beurteilen.