"1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 6. Juli 2022 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin anzuweisen, die Unterzeichnende als unentgeltlichen Rechtsbeistand für die Beschwerdeführerin im IV-Einwandverfahren zu bestellen. 2. Es sei der Beschwerdeführerin für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ihr in der Person der Unterzeichnenden eine unentgeltliche Rechtsvertreterin zu bestellen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."