1.3. Mit Schreiben vom 13. Januar 2021 meldete die Beschwerdeführerin eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) veranlasste die Beschwerdegegnerin eine polydisziplinäre Begutachtung (Gutachten der GA eins AG, Gutachtenstelle, Frick [GA eins], vom 26. Januar 2022). Mit Vorbescheid vom 6. Mai 2022 stellte die Beschwerdegegnerin die Abweisung des Erhöhungsgesuchs in Aussicht, wogegen die Beschwerdeführerin am 23. Mai 2022 Einwände erhob und gleichzeitig den Antrag auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung stellte.