1.2. Der in der Betreibung Nr. ... des Betreibungsamtes B. erhobene Rechtsvorschlag wird im Umfang von Fr. 5'448.60 für die ausstehenden Prämien des Jahres 2021, zuzüglich 5 % Verzugszins ab 15. März 2021, Mahnspesen von Fr. 30.00 und Inkassogebühren von Fr. 95.00 aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für die Gerichtskosten werden sie einstweilen vorgemerkt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: den Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin das Bundesamt für Gesundheit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten