1. 1.1. Im angefochtenen Einspracheentscheid vom 29. Juni 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 69) führte die Beschwerdegegnerin aus, sie habe per 1. April 2021 einen neuen versicherten Verdienst in der Höhe von Fr. 2'118.00 ermittelt. Für die Kontrollperioden November 2021 und Feb- -3-