"1. Die Unia Arbeitslosenkasse sei zu verpflichten, den genannten Verfügungen die richtige Berechnungsgrundlage zu Grunde zu Legen und die entsprechenden Ergebnisse neu zu berechnen. 2. Aufgrund der neuen Ergebnisse sei die Unia Arbeitslosenkasse dazu zu verpflichten, die entsprechenden Einsprachen gutzuheissen und die berechneten Differenzen an Frau A. zu überweisen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 1. September 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: