M7: gem. MRI intakte Kreuz- und Kollateralbänder, keine Knorpeldefekte). Auch die Befunde anlässlich der Konsultation vom 1. September 2021 (VB M2: flüssiges, hinkfreies Gangbild, keine pathologischen Meniskuszeichen) stehen nicht im Einklang mit einer relevanten Kniedistorsion (VB M13 S. 4). Ferner widersprechen das funktionelle (der Beschwerdeführer unterbrach nach dem Vorfall seine Arbeit nicht und suchte erst fünf Tage später einen Arzt auf, vgl. E. 3.3.1.) und morphologische (kein synovialer Reizzustand, negative Meniskuszeichen gem. Bericht von Dr. med. C. vom 1. September 2021, VB M2) Schadensbild einer verletzungsbedingten Genese der Meniskusveränderungen. Vielmehr deuten