3.3. 3.3.1. Nach dem Vorfall vom 11. August 2021 arbeitete der Beschwerdeführer weiter. Es habe sich eine Schwellung gebildet. Am 16. August 2021 habe er sich in die Hausarztpraxis des B. begeben (Fragebogen vom 31. August 2021, VB A5). Es erfolgte eine Überweisung an Dr. med. C., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Z., der eine Bildgebung des rechten Knies veranlasste. Das Röntgenbild vom 24. August 2021 zeigte keine Frakturen (VB M4). Gestützt auf die Beurteilung des MRI vom 1. September 2021 (VB M7) hielt Dr. med. C. im Bericht vom 2. September 2021 (VB M1, und fortan) als Diagnose fest: -7-