Der Telefonnotiz vom 26. November 2021 (VB A15) ist zu entnehmen, der Beschwerdeführer habe ausgeführt, er müsse bei seiner Arbeit über Kabelstränge laufen, was nicht einfach sei. Die Sachbearbeiterin habe ihm entgegengehalten, (auch) dabei handle es sich im Rahmen seiner Arbeit um normale Bewegungen. "Es sei ja nicht so gewesen, dass sein Fuss beispielsweise fest mit dem Boden verankert und übertrieben gesagt sein Oberkörper 180° in die andere Richtung gedreht wurde. Er meint doch, dass sei so gewesen."