Unter Berücksichtigung beider Teilzeitstellen setzte sie den versicherten Verdienst auf Fr. 5'798.00 fest und ermittelte einen Beschäftigungsgrad von 57.67 %. Da die Beschwerdeführerin in den Monaten April 2018 bis November 2018 lediglich eine Teilzeitbeschäftigung mit einem Pensum von 40 % gesucht habe, sei der versicherte Verdienst in diesem Zeitraum entsprechend auf Fr. 4'022.00 zu reduzieren (VB 33).