2.2.2. Als Nebenverdienst gilt jeder Verdienst, den eine versicherte Person ausserhalb ihrer normalen Arbeitszeit als Arbeitnehmerin oder ausserhalb des ordentlichen Rahmens ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielt (Art. 23 Abs. 3 AVIG), somit Lohn für jede Erwerbstätigkeit, welche neben einem normalen Vollzeitpensum ausgeübt wird; mithin ist unter einem Nebenverdienst im Sinn von Art.