Zwangshaltungen wie Kauern oder Knien eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (VB 259). Während den darauf folgenden beruflichen IV-Eingliederungs- massnahmen meldete der Beschwerdeführer abermals (wiederholt) rezidivierende Restbeschwerden im rechten Sprunggelenk als Rückfall zum am 17. Februar 2015 erlittenen Unfall (im Oktober 2019, im Januar 2020 und im Dezember 2020 resp. Februar 2021; vgl. dazu etwa die Arbeitsunfähigkeitsatteste, medizinische Berichte, Telefonnotizen in VB 308, 312, 314, 323, 331, 425, 428 ff.), die jeweils hausärztlich behandelt und spezialärztlich abgeklärt wurden (siehe etwa: VB 309, 314, 331, 339, 342, 347, 359, 434, 456 f., 466, 469).