nik E. vom 27. September 2017 bis 15. November 2017 (vgl. den Austrittsbericht vom 23. November 2027 in VB 154) erfolgte am 8. Oktober 2018 erstmals eine kreisärztliche Untersuchung durch med. pract. C.. Im entsprechenden Untersuchungsbericht vom 12. Oktober 2018 befand dieser, dass dem Beschwerdeführer die angestammte Tätigkeit als Sanitärinstallateur aufgrund unfallbedingter Restbeschwerden des rechten Sprunggelenks nicht mehr zumutbar sei, da es sich dabei um eine "sehr schwere[r] sprunggelenksbelastende[r] Arbeit" handle.