2. 2.1. Mit Eingabe vom 13. Juli 2022 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen diesen Entscheid und stellte folgende Anträge: " 1. Der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 10. Juni 2022 sei aufzuheben. 2. Es seien dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 13% zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 20. Juli 2022 die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: