Invalideneinkommen setzte sie, bei einer Arbeitsfähigkeit von 50 % in einer angepassten Tätigkeit sowie unter Gewährung eines 5%igen Abzugs vom Tabellenlohn, auf Fr. 32'710.00 fest. Bei einer Erwerbseinbusse von Fr. 36'153.00 resultierte somit ein Invaliditätsgrad von 53 %. Für die Zeit ab dem 1. Februar 2021 errechnete sie ein Valideneinkommen von Fr. 68'863.00. Das Invalideneinkommen setzte sie, bei einer Arbeitsfähigkeit von 70 % in einer angepassten Tätigkeit sowie wiederum unter Gewährung eines 5%igen Abzugs vom Tabellenlohn, auf Fr. 45'794.00 fest. Bei einer Erwerbseinbusse von Fr. 23'069.00 ermittelte sie einen (rentenausschliessenden) Invaliditätsgrad von 34 % (BB 2).