5.2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich bei der Bemessung der Vergleichseinkommen auf die Totalwerte der Tabelle TA1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2018, wobei sie die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die seit 2018 eingetretene Lohnentwicklung berücksichtigte. Für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 ermittelte sie ein Valideneinkommen von Fr. 68'863.00. Das -8-