Diese Beurteilung ist nachvollziehbar und steht auch in Übereinstimmung mit den Vorakten. So wurde im Austrittsbericht der Rehaklinik E. vom 14. November 2018 (und in der Folge auch im Bericht des Psychiaters Dr. med. D. vom 17. Juni 2019, vgl. VB 42 S. 4) lediglich ein Status nach Benzodiazepinabhängigkeit festgestellt (VB 21 S. 4).