In orthopädischer Hinsicht führte Dr. med. C., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, die von ihm ab Juni 2021 noch bescheinigte 25%ige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit im Wesentlichen auf Bewegungseinschränkungen des rechten Kleinfingers, der Hüft- und Kniegelenke sowie der oberen und unteren Sprunggelenke zurück (VB 68.5 S. 10, 13). Diese gutachterlichen Arbeitsfähigkeitsbeurteilungen sind schlüssig.