Er prüfte dabei auch das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung und kam zum Schluss, dass eine solche – falls sie in der Vergangenheit vorgelegen habe – inzwischen weitgehend remittiert sei. Zudem lägen vielfältige psychosoziale Belastungsfaktoren vor. Die Merkmale einer depressiven Episode seien hingegen nicht mehr erfüllt. Betreffend die für die Zeit zuvor attestierte 50%ige Arbeitsunfähigkeit stützte er sich auf die entsprechende Beurteilung der damals behandelnden Ärzte der Klinik H. Bezüglich des Verlaufs führte er aus, die fortgesetzte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung habe zu einer deutlichen Stabilisierung geführt (VB 68.4 S. 10 ff.).