Der psychiatrische SMAB-Gutachter Dr. med. B., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, begründete die von ihm attestierte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit mit den noch bestehenden, geringfügigen Einschränkungen der psychischen Grundbelastbarkeit bzw. des Leistungsvermögens sowie den leichten Einschränkungen in den Ressourcen (Durchhaltevermögen, Widerstandsfähigkeit und Ausdauer) des Beschwerdeführers. Er prüfte dabei auch das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung und kam zum Schluss, dass eine solche – falls sie in der Vergangenheit vorgelegen habe – inzwischen weitgehend remittiert sei.