2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in den angefochtenen Verfügungen in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre SMAB- Gutachten vom 19. März 2021, das eine chirurgische, eine psychiatrische, eine orthopädisch-traumatologische sowie eine internistische Beurteilung umfasst. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (Vernehmlassungsbeilage [VB] 68.1 S. 7): "1. Ausgedehnte, tiefdermale Narbenbildung beider Beine und des Gesässes, Narbenbildung der Bauchwand und des Rückens sowie beider Oberarme und der Hände nach schwerer Verbrennung von 65% der Körperoberfläche Grad 2A bis 3