II. Beweisantrag 1. Es sei ein Obergutachten anzuordnen bzw. erstellen zu lassen (inkl. Beurteilung des Tätigkeitsprofils und der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers). Eventualiter sei ein neuropsychologisches (Teil-)Gutachten anzuordnen. 2. Es seien die gesamten IV-Akten bei der Beschwerdegegnerin gerichtlich zu edieren." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. August 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 13. Oktober 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und -3-