In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass insbesondere die grundsätzliche Behandelbarkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung in der Invalidenversicherung einen Anspruch nicht per se ausschliesst (Urteil des Bundesgerichts 9C_309/2019 vom 7. November 2019 E. 4.3.1; BGE 143 V -8-