Die Mitarbeit an einer solchen Behandlung sei dem Beschwerdeführer gut zumutbar und stehe in seinem Gesundheitsinteresse (VB 32 S. 116 f.). Es sei nicht plausibel, weshalb psychiatrische Vorstellungen lediglich alle vier Wochen erfolgen würden (VB 32 S. 118). Zu empfehlen sei eine schrittweise Dosisreduktion der Substitutionsmedikation, hierunter sei eine Stabilisierung zu erwarten. Im Rahmen der weiteren Behandlung sollten Compliance-Kontrollen hinsichtlich eines Beikonsums erfolgen (VB 32 S. 118).