4.2.4. Gemäss dem psychiatrischen Teilgutachten bestehe des Weiteren ein nicht ausgeschöpftes therapeutisches Potential (vgl. VB 32 S. 132). Diesbezüglich führte die Gutachterin aus, der Beschwerdeführer nehme täglich 1'000 ml Morphin ein, wobei der toxische Bereich bei nicht Opiatabhängigen bei einem Spiegel oberhalb von 350 nmol/l liege. Beim Beschwerdeführer liege der Spiegel bei 772,6 nmol/l. Die Opiat-Abhängigkeit sei einer Behandlung zugänglich. Die Mitarbeit an einer solchen Behandlung sei dem Beschwerdeführer gut zumutbar und stehe in seinem Gesundheitsinteresse (VB 32 S. 116 f.).