Ebenfalls liessen sich keine überdauernden psychischen Auffälligkeiten und keine relevanten Einschränkungen kognitiver Fähigkeiten feststellen (VB 32 S. 117). Die attestierte 50%ige Arbeitsfähigkeit beziehe sich auf Arbeiten ohne höhere Verantwortung für Dritte und ohne Tätigkeiten an gefährdenden Maschinen oder in gefährdenden Höhen oder mit Kraftfahrzeugen. Die Arbeitsfähigkeit erscheine in circa sechs Monaten auf 100 % steigerbar, da eine leitliniengerechte Therapieführung (Dosisanpassung der Opiatsubstitution in einen nicht toxischen Bereich, alternativ eine vollständige Entgiftung und Entwöhnung) eine weitere Stabilisierung erwarten lasse (VB 32 S. 118).