Am 9. Mai 2022 nahmen die PMEDA-Gutachter Stellung und führten aus, der behandelnde Arzt, Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, nenne keine eigene Bewertung der Arbeitsfähigkeit und berichte keinen eigenen Befund (VB 48 S. 1). In Überdosierungssituationen sei eine schrittweise Dosisreduktion – gegebenenfalls unter stationären Bedingungen – angezeigt. Die gutachterliche Empfehlung sei also sinnvoll und aufrechtzuerhalten (VB 48 S 5).