2.3. Am 6. April 2022 nahm RAD-Arzt B. zu den Einwänden des Beschwerdeführers vom 24. März 2022 (VB 44) Stellung. Er empfahl, Rückfragen bezüglich der psychiatrischen Beurteilung an die PMEDA-Gutachter zu stellen, zumal sich Unstimmigkeiten hinsichtlich der Diagnosestellung, des Behandlungsvorschlags und der Einschätzung der Leistungsfähigkeit zwischen dem psychiatrischen Gutachten und den behandelnden Ärzten ergeben würden (VB 46 S. 2 f.).