2.2. Mit Stellungnahme vom 2. Februar 2022 gab RAD-Arzt Dr. med. B., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, an, es bestehe in der Gesamtschau kein IV-relevanter Gesundheitsschaden mit Krankheitswert, welcher bleibende Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit mit langandauerndem Charakter in einer angepassten Tätigkeit begründe. Es sei von einer Fehlbehandlung bzw. toxischen Überdosierung mit Opiaten auszugehen. Aus diesem Grund werde eine adäquate Behandlung/Therapie dringend empfohlen.