Betreffend die Arbeitsfähigkeit führten die Gutachter aus, der Beschwerdeführer sei in seiner bisherigen Tätigkeit zu 100 % arbeitsunfähig. Aufgrund der Sucht seien Arbeiten mit höherer Verantwortung für Dritte, Arbeiten an und mit gefährdenden Maschinen, in gefährdenden Höhen und mit dem Führen von Kraftfahrzeugen sowie Arbeiten mit Zugriff auf Suchtmittel ungeeignet. In einer adaptierten Tätigkeit bestehe eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit. Unter einer Anpassung der derzeit toxischen Morphindosierung sei eine Stabilisierung und Steigerung der Arbeitsfähigkeit zumindest in angepassten Arbeiten in circa sechs Monaten zu erwarten.