1. Der 1977 geborene, zuletzt als Montageelektriker tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 24. Januar 2020 unter Hinweis auf eine Suchterkrankung bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) liess sie den Beschwerdeführer polydisziplinär untersuchen (Gutachten der Polydisziplinäre Medizinische Abklärungen AG [PMEDA] vom 23. August 2021).