Bereits schon im Bericht des Spitals F., Klinik für Neurologie, vom 16. Februar 2021 wurde bezüglich der neuropsychologischen Untersuchung festgehalten, dass das kognitive Leistungsprofil des Beschwerdeführers mit dem seitens der Rehaklinik E. im März 2020 erhobenen Befund (VB 4 S. 22 ff.; vgl. vorige Erwägung) weitgehend vergleichbar sei. So wurde auch aufgrund der am 16. Februar 2021 durchgeführten Untersuchung auf mittelschwere Gedächtnisdefizite und leichte bis mittelschwere Defizite in den Exekutivfunktionen sowie eine deutliche graphomotorische Verlangsamung geschlossen.